1. Geltung
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software XPARCEL der xVentures (in Gründung) (nachfolgend „Lizenzgeber“). Sie gelten für gekaufte Lizenzen, den Testzeitraum und Beta-Lizenzen. Für den Kauf gelten ergänzend die AGB.
2. Gegenstand
Lizenzgegenstand ist die Software XPARCEL in ausführbarer Form für Windows und, im Tarif Pro, die Server-Fassung für den Betrieb mit Docker, jeweils einschließlich der Dokumentation und der während der Laufzeit bereitgestellten Aktualisierungen.
3. Nutzungsrecht
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Umfang des gewählten Tarifs für die Verwaltung eigener oder betreuter Immobilien und Flächen zu nutzen.
(2) Der Testzeitraum (sieben Tage, einmal je Rechner) und Beta-Lizenzen (90 Tage) berechtigen zur Nutzung im vollen Funktionsumfang für die jeweilige Dauer.
(3) Laufzeit und Kündigung richten sich nach den AGB. Kurz gefasst: Verbraucher: 12 Monate Erstlaufzeit, danach unbefristet und jederzeit mit einem Monat Frist kündbar; zu viel bezahlte Zeit wird anteilig erstattet. Unternehmer: 12 Monate Laufzeit, Verlängerung um jeweils 12 Monate, Kündigung jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit.
4. Tarifumfang
| Tarif | Einheiten | Benutzer | Geräte | Server-Betrieb |
|---|---|---|---|---|
| Start | 10 | 2 | 2 | nein |
| Standard | 30 | 3 | 2 | nein |
| Pro | 75 | 10 | 3 | ja |
Als Einheiten zählen Wohnungen, Gewerbeeinheiten und sonstige Einheiten sowie laufende Pachtverträge; Stellplätze, Garagen und Lager zählen nicht. „Geräte“ bezeichnet die Zahl der Installationen, auf denen die Lizenz gleichzeitig aktiviert sein darf. Ist eine Grenze erreicht, lassen sich keine weiteren Einheiten oder Benutzer anlegen; bestehende Daten bleiben unverändert.
5. Lizenzprüfung
(1) Die Software prüft ihre Lizenz online über die Lizenz-API des Lizenzgebers. Übertragen werden ausschließlich Lizenzschlüssel, Installations-ID, öffentliche Geräteschlüssel, ein Hashwert des Geräte-Fingerabdrucks und die Programmversion, zusätzlich zu TLS Ende-zu-Ende verschlüsselt. Daten aus dem Bestand des Kunden werden nie übertragen.
(2) Eine aktivierte Lizenz ist an die Installation und das Gerät gebunden und gilt bis zu 30 Tage ohne Internetverbindung. Eine zurückgestellte Systemuhr wird erkannt.
(3) Auf Anfrage stellt der Lizenzgeber für Installationen ohne Internetzugang eine Lizenzdatei aus.
6. Unzulässige Handlungen
Der Kunde darf die Lizenzprüfung nicht umgehen oder verändern, Lizenzschlüssel nicht an Dritte weitergeben und die Software nicht vermieten oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit es sich nicht um Benutzer im Rahmen seines Tarifs handelt. Bearbeitung, Rückübersetzung und Dekompilierung sind nur im Rahmen der §§ 69d und 69e Urhebergesetz zulässig. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Lizenzgeber den Lizenzschlüssel sperren.
7. Ende der Lizenz
Endet der Testzeitraum, eine Beta-Lizenz oder der Vertrag, wechselt die Software in den Modus „Nur Lesen“. Der Kunde darf die Software in diesem Modus weiter verwenden, um seine Daten anzusehen, zu drucken, zu exportieren und zu sichern. Daten werden weder gesperrt noch gelöscht.
8. Ihre Daten
Alle Daten, die der Kunde in XPARCEL erfasst, gehören dem Kunden und bleiben auf seinen Geräten. Der Lizenzgeber hat darauf keinen Zugriff. Die Datensicherung liegt in der Verantwortung des Kunden; die Software unterstützt sie durch tägliche verschlüsselte Sicherungen.
9. Drittkomponenten
XPARCEL enthält Open-Source-Komponenten, die unter ihren eigenen Lizenzen stehen, unter anderem PostgreSQL, Python, OpenWA (MIT), python-fints (LGPL-3.0), WeasyPrint (BSD), Tesseract und Leaflet (BSD-2). Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Die vollständige Liste mit Lizenzangaben liegt der Software als Datei DRITTANBIETER.txt im Programmordner bei. Die Rechte aus diesen Lizenzen bleiben von diesen Bedingungen unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt.