Mietverträge und Pachtverträge

Miet- und Pachtverträge in fünf Schritten anlegen, Konditionen ändern, Staffel- und Indexmiete, Kaution, Kündigung und Mieterhöhung.

Miete und Pacht nutzen in XPARCEL dasselbe Vertragsmodell. Aus jedem Vertrag entstehen automatisch die Sollstellungen, gegen die eingehende Zahlungen gebucht werden.

Vertrag anlegen

Unter Mieter & Pächter wählen Sie + Vertrag. Der Assistent führt durch fünf Schritte:

  1. Objekt: Mietvertrag für eine oder mehrere Einheiten, Pachtvertrag für eine oder mehrere Pachtflächen.
  2. Vertragspartner: vorhandenen Kontakt wählen oder neu anlegen. Mehrere Mieter je Vertrag sind möglich.
  3. Laufzeit & Zahlung: Beginn, optional Ende, Zahlungsintervall (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) und Fälligkeitstag.
  4. Konditionen:
    • Miete: Art (Standard, Staffelmiete, Indexmiete), Kaltmiete, Vorauszahlung Betriebskosten und Heizkosten, sonstige Beträge.
    • Pacht: Pachtzins in € je m² und Jahr, € je Hektar und Jahr oder pauschal je Jahr.
  5. Kaution & Abschluss: keine, Barkaution, Kautionskonto, Bürgschaft oder verpfändetes Sparbuch.

Konditionen ändern

Ändert sich die Miete oder die Vorauszahlung, legen Sie im Vertrag neue Konditionen mit einem Gültig-ab-Datum an. Die bisherigen bleiben in der Historie erhalten, bereits erzeugte Sollstellungen werden nicht verändert.

Mieterhöhung

Einmal im Jahr prüft XPARCEL alle Mietverträge. Unter Auswertungen → Mieterhöhung sehen Sie, wo eine Anpassung möglich ist:

  • Vergleichsmiete (§ 558 BGB): unter Beachtung der Sperrfrist und der Kappungsgrenze des Objekts.
  • Indexmiete (§ 557b BGB): auf Basis des Verbraucherpreisindex, den Sie in XPARCEL pflegen.
  • Staffelmiete: Die Erhöhungen stehen im Vertrag; XPARCEL weist darauf hin, wenn keine weitere Staffel hinterlegt ist.

Aus dem Hinweis heraus erzeugen Sie das Schreiben im eigenen Briefkopf. Die Berechnung ist eine Hilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kündigung und Vertragsende

Im Vertrag erfassen Sie Kündigung und Vertragsende. Ab dem Ende entstehen keine Sollstellungen mehr, die Einheit gilt danach als frei. Für den Auszug gibt es das Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Zustand je Raum und Unterschriften.

Zahlungsaufschub

Vereinbaren Sie mit einem Mieter einen Aufschub, tragen Sie ihn im Vertrag ein. Bis zum vereinbarten Datum erscheinen für die betroffenen Forderungen kein Rückstandshinweis und keine Verzugszinsen.